Die Beratende Kommission NS-Raubgut beschäftigt sich
mit dem Verlust von Kulturgut im National-Sozialismus.
Eine Kommission ist eine Gruppe mit einem bestimmten Auftrag.
Mit Kulturgut ist hier ein Gegenstand gemeint,
der einen besonderen kulturellen Wert hat.
Das kann zum Beispiel ein Gemälde sein,
eine Porzellan-Figur oder ein Original-Dokument.
Der National-Sozialismus (NS) dauerte von 1933 bis 1945.
In dieser Zeit wurden viele Menschen verfolgt und ermordet.
Besonders betroffen waren jüdische Menschen,
aber auch Menschen mit einer anderen Herkunft oder Meinung.
Viele dieser Menschen haben damals Kulturgüter verloren.
Die National-Sozialist*innen haben die Kulturgüter gestohlen.
Oder sie haben die Menschen gezwungen, sie abzugeben.
Viele Menschen mussten ihren Besitz auch zurücklassen,
als sie vor den National-Sozialist*innen geflohen sind.
Alle diese Kulturgut-Verluste nennt man NS-Raubgut.
Bis heute befindet sich immer noch sehr viel NS-Raubgut
in Museen und Bibliotheken, aber auch in Privat-Besitz.
Grundlagen für die Gründung
Nach dem 2. Weltkrieg sollte das NS-Raubgut
an die Eigentümer*innen zurückgegeben werden.
Dafür haben sich die westlichen Sieger-Mächte USA,
Großbritannien und Frankreich eingesetzt.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es dann
einige Rückgaben und Entschädigungen.
Aber viele Opfer des National-Sozialismus
konnten ihre Ansprüche nicht rechtlich durchsetzen.
Und die Deutsche Demokratische Republik (DDR)
bemühte sich wenig um die Rückgabe von NS-Raubgut.
Seit dem Jahr 1975 ist der Rechts-Anspruch
auf eine Rückgabe oder Entschädigung abgelaufen.
Erst nach der deutschen Einheit wurde neu
über die Rückgabe von NS-Raubgut verhandelt.
Im Jahr 1998 haben 43 Staaten und 12 Organisationen
eine freiwillige Vereinbarung unterschrieben.
Die Vereinbarung heißt „Washingtoner Prinzipien“
und wurde auch von Deutschland unterschrieben.
In der Vereinbarung steht, dass die Staaten und Organisation:
In Deutschland gibt es dazu eine „Gemeinsame Erklärung“
der Bundesregierung, Bundesländer und Gemeinden.
Und in einer sogenannten „Handreichung“ steht,
wie die Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden.
Zur Umsetzung gehört zum Beispiel
die Gründung einer unabhängigen Kommission.
Hinweis:
Die Dokumente „Washingtoner Prinzipien“,
„Gemeinsame Erklärung“ und „Handreichung“
sind rechtlich nicht gültig.
Es handelt sich um freiwillige Selbst-Verpflichtungen.
Die Betroffenen haben also keinen Rechts-Anspruch.
Auftrag und Arbeitsweise
Die Beratende Kommission NS-Raubgut
wurde im Jahr 2003 gegründet.
Sie soll bei Streit über die Rückgabe von NS-Raubgut
vermitteln und eine gerechte Lösung finden.
Die Geschäfts-Stelle der Kommission ist in Berlin.
Die Kommission hat 10 Mitglieder.
Die Mitglieder sind bekannte Personen aus den Bereichen
Recht und Gesetz, Kunst und Kultur, Geschichte und Politik.
Sie arbeiten ehrenamtlich in der Kommission,
also freiwillig und ohne Bezahlung.
Privat-Personen und Einrichtungen wie ein Museum
können die Kommission im Streitfall um Hilfe bitten.
Wichtig: Damit die Kommission tätig werden kann,
müssen beide Seiten einverstanden sein,
also die früheren Eigentümer*innen oder Erb*innen
und zum Beispiel das Museum.
In der Verfahrens-Ordnung der Kommission steht,
wie die Vermittlung abläuft.
Zuerst wird ein Antrag bei der Kommission gestellt.
Der Antrag enthält alle wichtigen Dokumente über den Streitfall.
Die Gegenseite kann sich schriftlich zu dem Antrag äußern
und selbst weitere Dokumente einreichen.
Danach können beide Seiten und ihre Zeug*innen
bei einer Anhörung vor der Kommission sprechen.
Die Kommission berät sich vor und nach der Anhörung.
Am Ende gibt die Kommission eine Empfehlung ab.
Die Empfehlungen ist rechtlich nicht gültig.
Das sind Beispiele für Empfehlungen der Kommission:
Das Museum soll das Kulturgut zurückgeben
an die früheren Eigentümer*innen oder Erb*innen.
Das Museum darf das Kulturgut behalten,
muss aber eine Entschädigung zahlen.
Eine Rückgabe oder Entschädigung ist nicht notwendig.
Die Beratende Kommission hat seit ihrer Gründung
in über 20 NS-Raubgut-Fällen vermittelt.
Ihre Empfehlungen sind für Fachleute sehr wertvoll.
Sie beeinflussen Museen beim Umgang mit NS-Raubgut
und auch den weltweiten Kunst-Handel.
Aber zahlreiche Fälle sind bis heute nicht aufgeklärt.
Das zeigt zum Beispiel die Lost-Art-Datenbank.
Lost Art ist Englisch und heißt übersetzt „verlorene Kunst“.
Die Lost-Art-Datenbank erfasst auch NS-Raubgut.
Die Datenbank funktioniert wie eine Suchmaschine
und besteht aus Such- und Fundmeldungen.
Aktuell gibt es ungefähr 75 tausend Meldungen.
Hinter diesen Zahlen stehen persönliche Schicksale.
Mehr erfahren Sie unter lostart.de/de/leichte-sprache.
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