Leichte Sprache

Herzlich Willkommen!
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache
über die Kommission und diese Internet-Seite.

Die Informationen in Leichter Sprache haben 4 Teile:

  1. Über die Kommission

  2. Aufbau der Internet-Seite

  3. Tipps zur Nutzung

  4. Erklärung zur Barriere-Freiheit


Hinweise zu Schreibweisen

Wir möchten hier alle Menschen ansprechen,
unabhängig von einem zugeordneten Geschlecht.
Dafür nutzen wir auch die Sternchen-Schreibweise.
Wir schreiben zum Beispiel „Eigentümer*innen“
und meinen damit alle Menschen, denen etwas gehört.

Die Kommission heißt eigentlich:
„Beratende Kommission im Zusammenhang mit
der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts,
insbesondere aus jüdischem Besitz“.
Für eine bessere Lesbarkeit schreiben wir hier nur
„Kommission“ oder „Beratende Kommission NS-Raubgut“.

1. Über die Kommission

Die Beratende Kommission NS-Raubgut beschäftigt sich
mit dem Verlust von Kulturgut im National-Sozialismus.

Eine Kommission ist eine Gruppe mit einem bestimmten Auftrag.

Mit Kulturgut ist hier ein Gegenstand gemeint,
der einen besonderen kulturellen Wert hat.
Das kann zum Beispiel ein Gemälde sein,
eine Porzellan-Figur oder ein Original-Dokument.

Der National-Sozialismus (NS) dauerte von 1933 bis 1945.
In dieser Zeit wurden viele Menschen verfolgt und ermordet.
Besonders betroffen waren jüdische Menschen,
aber auch Menschen mit einer anderen Herkunft oder Meinung.
Viele dieser Menschen haben damals Kulturgüter verloren.

Die National-Sozialist*innen haben die Kulturgüter gestohlen.
Oder sie haben die Menschen gezwungen, sie abzugeben.
Viele Menschen mussten ihren Besitz auch zurücklassen,
als sie vor den National-Sozialist*innen geflohen sind.

Alle diese Kulturgut-Verluste nennt man NS-Raubgut.
Bis heute befindet sich immer noch sehr viel NS-Raubgut
in Museen und Bibliotheken, aber auch in Privat-Besitz.

Grundlagen für die Gründung

Nach dem 2. Weltkrieg sollte das NS-Raubgut
an die Eigentümer*innen zurückgegeben werden.
Dafür haben sich die westlichen Sieger-Mächte USA,
Großbritannien und Frankreich eingesetzt.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es dann
einige Rückgaben und Entschädigungen.

Aber viele Opfer des National-Sozialismus
konnten ihre Ansprüche nicht rechtlich durchsetzen.
Und die Deutsche Demokratische Republik (DDR)
bemühte sich wenig um die Rückgabe von NS-Raubgut.
Seit dem Jahr 1975 ist der Rechts-Anspruch
auf eine Rückgabe oder Entschädigung abgelaufen.

Erst nach der deutschen Einheit wurde neu
über die Rückgabe von NS-Raubgut verhandelt.
Im Jahr 1998 haben 43 Staaten und 12 Organisationen
eine freiwillige Vereinbarung unterschrieben.
Die Vereinbarung heißt „Washingtoner Prinzipien“
und wurde auch von Deutschland unterschrieben.

In der Vereinbarung steht, dass die Staaten und Organisation:

  • nach NS-Raubgut suchen,

  • die früheren Eigentümer*innen oder ihre Erb*innen finden

  • und gerechte Lösungen finden sollen.

In Deutschland gibt es dazu eine „Gemeinsame Erklärung“
der Bundesregierung, Bundesländer und Gemeinden.
Und in einer sogenannten „Handreichung“ steht,
wie die Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden.
Zur Umsetzung gehört zum Beispiel
die Gründung einer unabhängigen Kommission.

Hinweis:
Die Dokumente „Washingtoner Prinzipien“,
„Gemeinsame Erklärung“ und „Handreichung“
sind rechtlich nicht gültig.
Es handelt sich um freiwillige Selbst-Verpflichtungen.
Die Betroffenen haben also keinen Rechts-Anspruch.

Auftrag und Arbeitsweise

Die Beratende Kommission NS-Raubgut
wurde im Jahr 2003 gegründet.
Sie soll bei Streit über die Rückgabe von NS-Raubgut
vermitteln und eine gerechte Lösung finden.
Die Geschäfts-Stelle der Kommission ist in Berlin.

Die Kommission hat 10 Mitglieder.
Die Mitglieder sind bekannte Personen aus den Bereichen
Recht und Gesetz, Kunst und Kultur, Geschichte und Politik.
Sie arbeiten ehrenamtlich in der Kommission,
also freiwillig und ohne Bezahlung.

Privat-Personen und Einrichtungen wie ein Museum
können die Kommission im Streitfall um Hilfe bitten.
Wichtig: Damit die Kommission tätig werden kann,
müssen beide Seiten einverstanden sein,
also die früheren Eigentümer*innen oder Erb*innen
und zum Beispiel das Museum.

In der Verfahrens-Ordnung der Kommission steht,
wie die Vermittlung abläuft.
Zuerst wird ein Antrag bei der Kommission gestellt.
Der Antrag enthält alle wichtigen Dokumente über den Streitfall.
Die Gegenseite kann sich schriftlich zu dem Antrag äußern
und selbst weitere Dokumente einreichen.

Danach können beide Seiten und ihre Zeug*innen
bei einer Anhörung vor der Kommission sprechen.
Die Kommission berät sich vor und nach der Anhörung.
Am Ende gibt die Kommission eine Empfehlung ab.
Die Empfehlungen ist rechtlich nicht gültig.

Das sind Beispiele für Empfehlungen der Kommission:

  • Das Museum soll das Kulturgut zurückgeben
    an die früheren Eigentümer*innen oder Erb*innen.

  • Das Museum darf das Kulturgut behalten,
    muss aber eine Entschädigung zahlen.

  • Eine Rückgabe oder Entschädigung ist nicht notwendig.

Die Beratende Kommission hat seit ihrer Gründung
in über 20 NS-Raubgut-Fällen vermittelt.
Ihre Empfehlungen sind für Fachleute sehr wertvoll.
Sie beeinflussen Museen beim Umgang mit NS-Raubgut
und auch den weltweiten Kunst-Handel.

Aber zahlreiche Fälle sind bis heute nicht aufgeklärt.
Das zeigt zum Beispiel die Lost-Art-Datenbank.
Lost Art ist Englisch und heißt übersetzt „verlorene Kunst“.
Die Lost-Art-Datenbank erfasst auch NS-Raubgut.

Die Datenbank funktioniert wie eine Suchmaschine
und besteht aus Such- und Fundmeldungen.
Aktuell gibt es ungefähr 75 tausend Meldungen.
Hinter diesen Zahlen stehen persönliche Schicksale.
Mehr erfahren Sie unter lostart.de/de/leichte-sprache.

zurück zur Inhalts-Übersicht

2. Aufbau der Internet-Seite

Ganz oben links ist immer dieses Logo:

Logo der Beratenden Kommission NS Raubgut

Beim Klick auf das Logo kommen Sie zur Start-Seite.
Sie verlassen dann den Leichte-Sprache-Bereich.

Unter dem Logo sind immer diese Haupt-Bereiche:

  • Aktuelles

    Dort finden Sie Neuigkeiten von der Kommission
    und zum Beispiel aktuelle Veranstaltungen.

  • Empfehlungen

    Dort finden Sie alle NS-Raubgut-Fälle,
    in denen die Kommission vermittelt hat.

  • Kommission

    Dort finden Sie allgemeine Informationen
    über die Kommission, ihren Auftrag und ihre Mitglieder.

  • Grundlagen

    Dort finden Sie die „Washingtoner Prinzipien“,
    also die internationale Vereinbarung zu NS-Raubgut,
    sowie die „Gemeinsame Erklärung“ und „Handreichung“
    der Bundesregierung, Bundesländer und Gemeinden.

  • Verfahren

    Dort finden Sie die Verfahrens-Ordnung der Kommission,
    also die Regeln für den Ablauf einer Vermittlung.

  • Netzwerk

    In Europa gibt es 5 Beratende Kommissionen NS-Raubgut.
    Diese 5 Kommissionen haben ein Netzwerk gegründet.
    Dort finden Sie die Newsletter des Netzwerks.

  • Presse

    Dort finden Sie die Presse-Mitteilungen der Kommission,
    sortiert nach dem Datum der Veröffentlichung.

Beim Klick auf einen Haupt-Bereich
erscheinen rechts die zugehörigen Unter-Bereiche.
Gleichzeitig stehen ganz rechts auf der Internet-Seite
alle Inhalte des Haupt-Bereichs untereinander.

Unter den Haupt-Bereichen sind immer diese Bereiche:

  • English
    Dort können Sie die Sprache der Internet-Seite
    von Deutsch zu Englisch ändern.

  • Leichte Sprache
    Dort geht es zum Leichte-Sprache-Bereich.
    Hier lesen Sie gerade.

  • Service
    Dort können Sie sich für den Presse-Verteiler
    und für den Newsletter anmelden und abmelden.
    Mehr über den Bereich „Service“ erfahren Sie in Teil 3.

  • Kontakt
    Dort finden Sie die Kontakt-Daten der Geschäfts-Stelle
    und die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter*innen.

  • Impressum
    Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
    Das ist die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“.
    Mehr erfahren Sie unter kulturgutverluste.de/leichte-sprache.

  • Datenschutz
    Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten,
    zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.
    Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.

  • Suche
    Dort finden Sie die Suchfunktion der Internet-Seite.
    Mehr über den Bereich „Suche“ erfahren Sie in Teil 3.

zurück zur Inhalts-Übersicht


3. Tipps zur Nutzung

Bereich "Service"

Dort können Sie sich für den Presse-Verteiler
und den Newsletter anmelden und abmelden.
Der Presse-Verteiler informiert Sie per E-Mail
über neue Presse-Mitteilungen der Kommission.
Der Newsletter informiert Sie per E-Mail über Neuigkeiten
und Aktivitäten der 5 europäischen Kommissionen.

So sieht das Anmelde-Formular aus:

Bild-des-Formulars

Zuerst wählen Sie aus, wofür Sie sich anmelden möchten,
den Presse-Verteiler, den Newsletter oder beides.
Dann tragen Sie die Informationen zu Ihrer Person ein.
Sie müssen auch bestätigen, dass Sie
mit der Zusendung einverstanden sind
und die Datenschutz-Erklärung gelesen haben.
Dafür klicken Sie auf das kleine Kästchen unten links.
Zum Abschluss klicken Sie auf „Information absenden“
oder Sie drücken „Enter“ auf Ihrer Tastatur.
Dann bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link.

Sie möchten sich vom Presse-Verteiler oder Newsletter abmelden?
Dann klicken Sie ganz unten auf „hier abmelden“.
Es öffnet sich diese neue Ansicht:

Bild-der-Newsletterabmeldung

Zuerst wählen Sie aus, wofür Sie sich abmelden möchten,
den Presse-Verteiler, den Newsletter oder beides.
Dann tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
Zum Abschluss klicken Sie auf „Newsletter abmelden“
oder Sie drücken „Enter“ auf Ihrer Tastatur.
Dann bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Bereich „Suche“

Wenn Sie unten links auf „Suche“ klicken,
dann erscheint immer dieses Eingabe-Feld:

Bild-der-Suchmaske

Dort können Sie einen oder mehrere Begriffe eingeben.
Danach klicken Sie rechts auf den Pfeil
oder Sie drücken „Enter“ auf Ihrer Tastatur.
Dann werden alle Texte auf der Internet-Seite angezeigt,
die Ihre gesuchten Begriffe enthalten.

Mobile Ansicht

In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone,
sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.
Unter dem Logo oben links ist immer dieser Menü-Pfeil:

Bild-eines-Pfeils

Dort finden Sie alle Bereiche der Internet-Seite.
Der Menü-Pfeil zeigt dann nach links.
Wenn Sie nochmal auf den Menü-Pfeil klicken,
dann verschwinden alle Bereiche wieder.

Seiten-Ansicht

Sie können die Ansicht der Seite vergrößern.
Dafür drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „+“.
Wenn Sie die Ansicht der Seite verkleinern möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „-“.
Wenn Sie zur normalen Ansicht zurück möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „0“.

zurück zur Inhalts-Übersicht

4. Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite beratende-kommission.de.
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Deshalb wurde sie programmiert und gestaltet
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG

  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV

Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie diese Probleme bitte per E-Mail an
geschaefsstelle@beratende-kommission.de.

zurück zur Inhalts-Übersicht

Leichte-Sprache-A2-Logo

Der Text in Leichter Sprache ist von capito Berlin.
4 Personen mit Lernschwierigkeiten
haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.