Neue Empfehlung der Beratenden Kommission
Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in der Sache Erben nach Heinrich Rieger ./. Stadt Köln am 29. September 2020 einstimmig beschlossen, die Restitution des Aquarells Kauernder weiblicher Akt von Egon Schiele an die Erbengemeinschaft nach Heinrich Rieger zu empfehlen.
Heinrich Rieger hat über Jahrzehnte hinweg in Wien eine bedeutende Sammlung zeitgenössischer Kunst aufgebaut. Den Kauernden weiblichen Akt hat er vermutlich vom Künstler selbst erhalten, den er als Zahnarzt behandelte. Nach dem sog. „Anschluss“ am 13. März 1938 war Rieger wegen seiner jüdischen Abstammung schwerster Verfolgung ausgesetzt. Seine Kunstsammlung ging durch Notverkäufe und „Arisierungen“ praktisch vollständig verloren. Rieger wurde 1942 nach Theresienstadt deportiert, wo er zu einem unbekannten Zeitpunkt ums Leben kam. Seine Frau wurde am 16. Mai 1944 nach Auschwitz deportiert und dort wahrscheinlich bei Ankunft vergast. Lediglich dem Sohn Robert gelang 1938 die Flucht in die USA.
Das konkrete Schicksal des Kauernden weiblichen Akts ist unbekannt. Riegers Sammlung blieb jedoch bis zum 13. März 1938 weitgehend intakt. Insbesondere Werke von Schiele gab Rieger nur in seltenen Ausnahmefällen ab. Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises hat die Kommission deshalb den Nachweis für erbracht gesehen, dass der Kauernde weibliche Akt am 13. März 1938 noch zu Riegers Kunstsammlung gehörte und in der Folge NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde.
Die vollständige Begründung der Empfehlung findet sich auf beratende-kommission.de.