Neue Empfehlung der Beratenden Kommission
Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in der Sache Erben nach Max Fischer ./. Land Baden-Württemberg am 10. Dezember 2020 einstimmig beschlossen, die Restitution des Gemäldes Geschwister von Erich Heckel an die Erbengemeinschaft nach Max Fischer zu empfehlen.
Das Gemälde befand sich bis Januar 1934 im Eigentum von Max Fischer. Fischer war promovierter Historiker. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde er individuell und kollektiv verfolgt. 1935 verließ er Deutschland, 1936 emigrierte er dauerhaft in die USA.
Im Januar 1944 befand sich das Gemälde bei Erich Heckel im Keller seines Berliner Wohnhauses. Heckel stiftete es 1967 der Kunsthallte Karlsruhe, wo es sich seitdem befindet.
Es konnte nicht aufgeklärt werden, wann und unter welchen Bedingungen zwischen Januar 1934 und Januar 1944 Erich Heckel in den Besitz des Gemäldes gelangte oder sogar Eigentum an diesem erhielt. Nach Auffassung der Beratenden Kommission ist somit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug auszugehen. Daher hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Restitution der Geschwister an die Erben nach Max Fischer zu empfehlen. Die Erben nach Max Fischer haben angekündigt, das Gemälde Geschwister an das Virginia Museum of Fine Arts zu stiften. Die Kommission würdigt dies als besondere Geste.
Die vollständige Begründung der Empfehlung findet sich auf beratende-kommission.de.